

Wir bieten Ihnen an, Zuzahlungsquittungen zu erstellen.
Mithilfe einer Zuzahlungsquittung können Sie bei der Krankenkasse eine Rückerstattung beantragen. Es kann sein, dass Ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten worden ist, wenn Sie das ganze Jahr über Zuzahlungen geleistet haben. In diesem Fall winken Rückerstattungen für das zurückliegende Jahr.
Im Normalfall liegt die Belastungsgrenze bei 2% des jährlichen Bruttoeinkommens. Liegt eine chronische Erkrankung vor, ergibt sich sogar nur eine Belastungsgrenze von 1%.
Über eine Zuzahlungsquittung können Sie nachweisen, dass Sie im laufenden Jahr bereits 1% bzw. 2% Ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen geleistet haben. Ist dieses der Fall, werden Sie für den Rest des Kalenderjahres befreit.
Sie lassen sich jedes Jahr im Voraus von den Zuzahlungen befreien und zahlen vor Beginn eines neuen Jahres eine Summe X an die Krankenkasse. Wir erstellen Ihnen gerne eine theoretische Zuzahlungsquittung: wie viel hätte ich im Jahr zuzahlen müssen, wenn keine Befreiung beantragt worden wäre. Über eine theoretische Zuzahlungsquittung können Sie die Sinnhaftigkeit einer Vorauszahlung überprüfen. Denn: zuviel gezahlte Vorauszahlungen bekommen Sie später nicht von der Krankenkasse zurück!
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