Hilfe auf den ersten Blick!
Mit Ihrer Notfallkarte tragen Sie aktiv dazu bei, dass sich das medizinische Fachpersonal im Ernstfall auf die Behandlung konzentrieren kann und alle relevanten Informationen sofort zur Verfügung hat.
Zudem ist auf der Karte Ihr Notfallkontakt klar benannt und kann umgehend informiert werden.
Im Notfall muss es schnell gehen: Welche Diagnosen sind bereits bekannt, welche Medikamente nehmen Sie ein, haben Sie Allergien oder Implantate?
Die memoresa Notfallkarte wurde gemeinsam mit Notärztinnen und -ärzten entwickelt und bringt alle relevanten Gesundheitsinformationen auf den Punkt.
Medikamente und Diagnosen tragen meist komplizierte Namen. Mit der Notfallkarte haben Sie auch in weniger akuten Situationen stets die richtigen Fachbegriffe parat.
Über den QR-Code auf Ihrer Not-fallkarte gelangen Rettungskräfte zu Ihrer Notfallseite.
Diese beinhaltet alles, was für eine Behandlung relevant ist: Diagnosen. Medikamente, Notfallkontakte bis hin zu Dokumenten wie Implantats-ausweisen, der Patientenverfügung oder dem Organspendeausweis.
Es muss bei Inanspruchnahme der Testung ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss ein Zeugnis vorlegen. Aus dem Zeugnis muss die Überzeugung der ausstellenden ärztlichen Person oder der ausstellenden Stelle hervorgehen, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 besteht. Außerdem muss der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der getesteten Person sowie die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, enthalten sein. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich.
Der Mutterpass kann als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.
Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, können ihre Anspruchsberechtigung durch die Vorlage ihrer Studienbescheinigung und ihres Impfausweises nachweisen.
Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen entsprechenden Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen.
(Quelle: Landkreis Cloppenburg)