Bei uns in der Antonius-Apotheke können Sie einen Corona Schnelltest durchführen lassen.
Ab dem 13. November 2021 sind die Schnelltests wieder kostenlos.
Unsere geschulten Mitarbeiter verwenden zertifizierte Corona Tests.
Sie können sich hier ihren Testtermin online reservieren.
Schon nach kurzer Zeit (ca. 30 min.) erhalten Sie Ihr Testergebnis.
Für Ihren Test verwenden wir nur hochwertigste Produkte, die unabhängig getestet wurden. Diese zeigen mit großer Zuverlässigkeit eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus an.
Wir können ihr Testergebnis direkt in Ihre Corona-Warn-App übermitteln (bringen Sie bitte Ihr Smartphone mit) oder Sie erhalten Ihr Testergebnis als verschlüsselte pdf-Datei per eMail. Ein entsprechendes, individuelles Passwort wird Ihnen vor Ort beim Test mitgeteilt.
Hier finden Sie eine schnelle Antwort auf häufig gestellte Fragen...
Ab dem 13. November 2021 sind die Schnelltests wieder kostenlos.
Die Online-Buchung bringt viele Vorteile mit sich. Sie sind zeitlich unabhängig, mehrere Menschen können gleichzeitig buchen und die Auswahl freier Termine ist übersichtlich und schnell zu erfassen.
Zudem entlastet es uns und unsere Telefonleitung. In Ausnahmefällen, wenn Sie z.B. keinen Zugang zum Internet haben oder zu unsicher in der Anwendung sind, können wir auch telefonisch einen Terminwunsch erfüllen.
Ja, das ist bis zu 4 Stunden vor dem Termin online möglich, ein entsprechender Link befindet sich in der E-Mail mit der Terminbestätigung.
Für kurzfristige Absagen bitten wir um einen kurzen Anruf.
Nein! Falls Symptome für eine Infektion bei Ihnen auftreten sollten Sie schnellstens mit Ihrem Hausarzt Kontakt aufnehmen. Meiden Sie unbedingt Kontakt zu weiteren Personen, auch in Ihrem direkten Umfeld, um diese zu schützen.
Ist der Antigentest positiv, hat der Getestete sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben und einen PCR-Test durchführen zu lassen. Kontaktieren Sie sofort Ihren Hausarzt und das Gesundheitsamt.
Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die Apotheke verpflichtet, das Testergebnis namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass eine COVID-19-Infektion sicher ausgeschlossen werden kann. Das Ergebnis stellt lediglich den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar und ist somit nur ca. 24 Stunden aussagekräftig.
Auch bei einem negativen Ergebnis sollten Sie sich unbedingt weiterhin an die allgemeinen Hygieneregeln halten.
Da das Testergebnis nur Ihren momentanen Gesundheitsstatus darstellt, kann dieses demnach auch nur kurzfristig eingesetzt oder angefordert werden.
Welche Möglichkeiten sich zukünftig durch ein negatives Testergebnis genau bieten, steht noch nicht fest. Teilöffnungen in der Gastronomie und im Einzelhandel, etc. sind in der Diskussion. In einigen Bereichen ist jedoch bereits ein negativer Test notwendig, z.B. beim Reisen.
Auf keinen Fall dient der Corona Schnelltest zur Überprüfung einer Infektion, wenn schon Symptome vorhanden sind. Lesen Sie hier zu bitte "Darf ich auch mit Symptomen zum Test?"
Es muss bei Inanspruchnahme der Testung ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss ein Zeugnis vorlegen. Aus dem Zeugnis muss die Überzeugung der ausstellenden ärztlichen Person oder der ausstellenden Stelle hervorgehen, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 besteht. Außerdem muss der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der getesteten Person sowie die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, enthalten sein. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich.
Der Mutterpass kann als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.
Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, können ihre Anspruchsberechtigung durch die Vorlage ihrer Studienbescheinigung und ihres Impfausweises nachweisen.
Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen entsprechenden Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen.
(Quelle: Landkreis Cloppenburg)